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Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften - Zulassungsvoraussetzungen
Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften
Hier finden Sie Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften.
Hier finden Sie Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften.
1. Abgeschlossener Master-Studiengang mit einer Regelstudienzeit von wenigstens einem Jahr (BA und MA in Summe insgesamt mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkte) oder einen gleichwertigen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, in einer Fachrichtung, die an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vertreten ist, oder einer verwandten Fachrichtung abgeschlossen hat.
Katalog der an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät gelehrten Fachgebiete:
- Ethnologie
- Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung
- Geschlechterforschung
- Erziehungswissenschaft
- Moderne Indienstudien
- Politikwissenschaft
- Sozialwissenschaften
- Soziologie
- Sportwissenschaften
2. Die fachliche Einschlägigkeit des Vorstudiums wird durch den Graduiertenausschuss anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen festgestellt und durch folgende Leistungen nachgewiesen:
a) Nachweis von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- oder Master-Studium oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von insgesamt wenigstens 120 Anrechnungspunkten in einem Fachgebiet der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
ODER
b) Nachweis von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- oder Master-Studium oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von insgesamt wenigstens 60 Anrechnungspunkten in einer Fachrichtung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät sowie Nachweis von weiteren Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- oder Master-Studium oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von insgesamt wenigstens 60 Anrechnungspunkten in weiteren geistes- oder gesellschaftswissenschaftlichen Fachgebieten.
Der Graduiertenausschuss kann die Feststellung der fachlichen Einschlägigkeit davon abhängig machen, Leistungen, die bislang noch nicht erbracht wurden, innerhalb von zwei Semestern nachzuholen (Lernvertrag von max. 30 Anrechnungspunkten). In diesem Fall sind die Feststellung der fachlichen Einschlägigkeit sowie Zugang und Zulassung bis zum Nachweis der noch fehlenden Leistungen auflösend bedingt.
3. Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit einer Abschlussnote von mindestens gut (2,5) oder der Nachweis der besonderen Eignung durch ein vorzulegendes Exposé; die Entscheidung wird dann durch den Graduiertenausschuss auf der Grundlage eines Fachgutachtens einer externen Gutachter*in getroffen.
4. Betreuungszusage (Dies ist eine inhaltlich auf das Thema und die skizzierte Forschungsfrage bezogene und begründete Erklärung einer oder eines im Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften prüfungsberechtigten Mitglieds oder Angehörigen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät, dass sie oder er die Bewerber*in im Falle einer Zulassung als Doktorand*in ordnungsgemäß betreuen wird).
Sprachnachweise
1. Deutschkenntnisse:Bewerber*innen, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelor- oder Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (DSH 2 oder alternativ „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mit mindestens viermal TestDaF-Niveaustufe 4 (TDN 4) oder durch den „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs).
ODER
2. Englischkenntnisse:
Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ausgenommen, wer ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachweist. Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Englisch ist, weisen ausreichende Englischkenntnisse mit standardisierten bzw. akkreditierten Zertifikaten wenigstens auf dem Niveau C1 oder höher nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nach; als Nachweis diesen insbesondere:
a) Cambridge English Scale: mind. 180 Punkte;
b) „International English Language Testing System” (IELTS Academic): mind. Band 7.0;
c) „Test of English as a Foreign Language, internet-based test” (TOEFL iBT): mind. 100 Punkte;
d) Global Scale of English (Pearson Academic): mind. 76 Punkte;
e) UNIcert, mindestens Niveaustufe III,
f) sonstiger Nachweis nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR).
Das erfolgreiche Absolvieren des Tests darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Antrags auf Zugang und Zulassung zum Promotionsstudiengang zurückliegen.
Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis eines Tests sind Bewerber*innen mit einem mindestens zweijährigen Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch Amtssprache ist, innerhalb der letzten drei Jahre vor Eingang des Antrags auf Zugang und Zulassung.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen...
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften (PDF)
Ihre Ansprechpersonen:
Martin Ertelt
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 26540
Fax. +49 551 39 26542
Martin.Ertelt-1@sowi.uni-goettingen.de
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 26540
Fax. +49 551 39 26542
Martin.Ertelt-1@sowi.uni-goettingen.de
Büro: Raum Oec 1.112
(Termine nach Vereinbarung)
Annegret Schallmann
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 27159
Fax. +49 551 39 26542
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 27159
Fax. +49 551 39 26542
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de
Büro: Raum Oec 1.116