PROMOVIERENDE
Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften - Bewerbungsunterlagen
Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften
Hier finden Sie Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften.
Hier finden Sie Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften.
Der Zulassungsantrag für das Wintersemester muss im Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultätbis zum 15.09. eingereicht werden.
Der Zulassungsantrag umfasst:
- eine Versicherung der Bewerber*in, dass
a) keine Vermittler zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten gegen Entgelt eingeschaltet wurden,
b) im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung weder Entgelte gezahlt noch entgeltgleiche Leistungen erbracht oder Dienste unentgeltlich in Anspruch genommen wurden, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen,
c) der Prüfungsanspruch noch besteht,
d) keine Gründe vorliegen, die die Entziehung des Doktorgrades zu begründen vermögen.
- eine Datenschutzerklärung.
Dem jeweiliegen Zulassungsantrag (siehe oben) sind gem. § 4 Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften (PDF)) außerdem folgende Unterlagen beizufügen:
a) Abschlusszeugnisse (Bachelor- und Master-Urkunden und -Zeugnisse oder ggf. andere Studienabschlussnachweise (Diplom, Magister etc.)); falls ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, ist eine Bescheinigung über den Abschluss des Studiums, die erbrachten Leistungen, die Anrechnungspunkte (Credits) sowie über die Durchschnittsnote und das zu Grunde liegende Benotungssystem einzureichen. Für Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung, wahlweise in Deutsch oder Englisch, beizufügen.
b) eine Erklärung (Formular zum Download), aus der hervorgeht, ob die Bewerber*in einen Promotionsstudiengang oder ein Promotionsverfahren bislang erfolgreich beendet oder nicht beendet hat (Abbruch oder Wechsel des Studienortes) oder voraussichtlich noch beenden wird;
c) ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster tabellarischer Lebenslauf, der über Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und wissenschaftlichen Bildungsgang der Bewerberin oder des Bewerbers Auskunft gibt;
d) eine Betreuungszusage (Dies ist eine inhaltlich auf das Thema und die skizzierte Forschungsfrage bezogene und begründete Erklärung einer oder eines im Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften prüfungsberechtigten Mitglieds oder Angehörigen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät, dass sie oder er die Bewerber*in im Falle einer Zulassung als Doktorand*in ordnungsgemäß betreuen wird.);
e) ein Exposé mit Angaben über Thema, Forschungsproblem, Stand der Forschung und Ziel des Forschungsvorhabens, das methodische Vorgehen und einen Arbeitsplan (siehe Leitfaden zum Exposé (PDF)) sowie eine positive Stellungnahme der Erstbetreuungsperson zum Exposé (diese kann in die Betreuungszusage integriert werden);
ODER,
sofern die Abschlussnote des Master-Abschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses mindestens gut (2,5) beträgt und noch kein Exposévorliegt, eine Skizze des Forschungsvorhabens mit Angabe eines vorläufigen Arbeitstitels und eine inhaltliche Stellungnahme der Erstbetreuungsperson zur vorgelegten Skizze, aus der auch hervorgeht, dass der Nachreichung eines finalen Exposés zugestimmt wird.
(Das Exposé muss in diesem Falle innerhalb von sechs Monaten nach Einschreibung in den Promotionsstudiengang (Ausschlussfrist) nachgereicht werden und eine Einschreibung in den Promotionsstudiengang erfolgt bis dahin auflösend bedingt.);
f) ggf. ein Nachweis deutscher oder englischer Sprachkenntnisse (nur für Bildungsausländer).
Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind bitte fristgerecht gebündelt als ein PDF-Dokument per E-Mail an folgende E-Mailadresse einzureichen:
studiendekanat@sowi.uni-goettingen.de
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Graduiertenausschuss der Sozialwissenschaftlichen Fakultät prüft zeitnah nach der Bewerbungsfrist Ihre Bewerbungsunterlagen und entscheidet, ob Sie (ggf. mit einer Auflage) zugelassen werden können. Sie erhalten postalisch einen entsprechenden Bescheid zugeschickt.
WICHTIG: Wenn sich im Zuge des Bewerbungsverfahrens oder nach der Einschreibung Ihre Kontaktdaten ändern, so teilen Sie dies dem Studiendekanat bitte umgehend mit.
Dokumente:
Zulassungsantrag Sommersemester
Zulassungsantrag Wintersemester
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften (PDF)
Leitfaden zum Exposé (PDF)
Zulassungsantrag Sommersemester
Zulassungsantrag Wintersemester
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften (PDF)
Leitfaden zum Exposé (PDF)
Ihre Ansprechpersonen:
Martin Ertelt
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 26540
Fax. +49 551 39 26542
Martin.Ertelt-1@sowi.uni-goettingen.de
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 26540
Fax. +49 551 39 26542
Martin.Ertelt-1@sowi.uni-goettingen.de
Büro: Raum Oec 1.112
(Termine nach Vereinbarung)
Annegret Schallmann
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 27159
Fax. +49 551 39 26542
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de
37073 Göttingen
Tel. +49 551 39 27159
Fax. +49 551 39 26542
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de
Büro: Raum Oec 1.116