Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B.) vollintegriert in den Studiengang Rechtswissenschaften
Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft ab Wintersemester 2021/22 begonnen haben, können sich für den integrierten Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaften (LL.B.) immatrikulieren. Es müssen mindestens zwei Semester in Göttingen studiert werden, um den Titel Bachelor of Laws erhalten zu können. Das Studium kann nur bei gleichzeitiger Immatrikulation in den Studiengang Rechtswissenschaften (Erste Prüfung) aufgenommen werden. Demgemäß gelten grundsätzlich die selben Voraussetzungen, die auch für den Examensstudiengang gelten.
Die Immatrikulation kann nach erfolgreich abgeschlossener Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften (Erste Prüfung) und frühestens ab dem 4. Fachsemester beantragt werden.
Gem. § 3 Abs. 2 der Prüfungs- und Studienordnung des integrierten Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft (LL.B.) ist zur Immatrikulation in diesen Studiengang ein Antrag erforderlich:
Die Fachsemester im Staatsexamensstudiengang und im LL.B. sind gleich und werden im LL.B. entsprechend fortgeschrieben. Alle erbrachten Leistungen werden von Amts wegen angerechnet. Für externe Bewerber gilt das nur dann, wenn die Leistungen gleichwertig sind. Ein gesonderter Antrag auf Anerkennung ist nicht erforderlich. Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Zeugniserstellung.
Sobald alle Voraussetzungen inklusive der mindestens zwei der für den Examensstudiengang erforderlichen Praktika erfüllt sind und diese im Prüfungssystem hinterlegt wurden, kann der Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses gestellt werden. Dazu nutzen Sie bitte das Antragsformular. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung abgeschlossen sein. Von Rückfragen den Bearbeitungsstand betreffend bitten wir abzusehen.