Bereits im Studiengang: Rechtswissenschaften (erste Prüfung) an der Georg-August Universität immatrikuliert – gewünscht: Zusätzlich die Aufnahme des Bachelorstudienganges (LL.B.) Rechtswissenschaft ab 4. Fachsemester oder später

Die Aufnahme in den integrierten Studiengang „Rechtswissenschaften“ (LL.B.) ist bei der Studienzentrale mit dem Onlineformular Antrag auf Änderung des Studienverlaufs zu beantragen. Der Antrag kann frühestens ab dem 4. Fachsemester und mit bestandener Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften mit Abschluss „Erste Prüfung“ gestellt werden!

Möchten Sie den bisherigen Studiengang fortführen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an.

Die Leistungen und Fachsemester aus dem Examensstudiengang werden von Amts wegen angerechnet. Sie studieren dann im Doppelstudium. Geben Sie bitte im Antrag das Fachsemester an, dass Ihrem Fachsemester im Examensstudiengang entspricht. Studierende, die sich im Examensstudiengang bereits außerhalb der Regelstudienzeit (10. Fachsemester) befinden, geben bitte im Antrag das letztmögliche Fachsemester 10 an. Das korrekte Semester wird dann im Antragsprozess eingetragen. Alle erbrachten Leistungen werden von Amts wegen angerechnet. Sollten bereits Nachweise von praktischen Studienzeiten vorliegen, sind diese unter Angabe der Antragsnummer parallel per Mail an studieren@jura.uni-goettingen.de zu senden.

Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung von Leistungen erst dann stattfindet, wenn Sie nach erfolgter Immatrikulation auch einen Antrag auf Ausstellung des LL.B.-Zeugnisses beantragt haben. Ein Antrag ist erst möglich, wenn die Voraussetzungen, d. h. alle erforderlichen Leistungen vorliegen und im System eingetragen sind.

Wenn Sie noch Fragen haben, sollten Sie sich mit der Juristischen Fakultät unter studieren@jura.uni-goettingen.de in Verbindung setzen.