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Erststudiengänge (Bachelor, Staatsexamen) - höhere Fachsemester

Anrechnungsbescheinigung

Für die Bewerbung und Einschreibung in ein höheres Semester benötigen wir zwingend eine Anrechnungsbescheinigung von Ihnen. Kontaktieren Sie bitte die zuständige Fachberatung des Faches, für das Sie sich einschreiben oder bewerben möchten (siehe Studienfächer von A-Z).

Für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin

Anrechnungs­bescheinigung

  • Wenn Sie Human- oder Zahnmedizin bereits im Ausland studieren oder studiert haben,
  • oder wenn Sie Sie bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren,
  • oder wenn Sie vom Studium der Zahnmedizin in das Studium der Humanmedizin wechseln möchten (oder umgekehrt)

benötigen wir eine Anrechnungs­bescheinigung von einem Landesprüfungsamt.

Für das Fach Zahnmedizin beachten Sie bitte die zusätzlichen Hinweise des Studiendekanats.

Nachweis eines regelhaften Studiums

  • Wenn Sie nicht den Studiengang, sondern nur innerhalb Deutschlands die Hochschule wechseln wollen oder Sie bereits in Göttingen in dem Studiengang Medizin eingeschrieben sind

benötigen wir einen Nachweis über ein regelhaftes Studium und bestehenden Prüfungsanspruch (PDF). Der Nachweis ist von Ihrer bisherigen Hochschule auszufüllen und zu zeichnen. Darüber hinaus ist eine Bewerbung nur innnerhalb des jeweiligen Studienabschnitts (Vorklinik/Klinik) möglich:

Humanmedizin Zahnmedizin alte Approbationsordnung Zahnmedizin neue Approbationsordnung
Vorklinik 4 Semester 5 Semester 4 Semester
Klinik 6 Semester 5 Semester 6 Semester

Ausnahmen:

  • Bewerbungen zum 1. klinischen Semester Humanmedizin benötigen keinen Nachweis für ein regelhaftes Studium. In diesen Fällen ist stattdessen der Nachweis des Physikums zu erbringen.
  • Bewerbungen zum 5. und 7. Fachsemester Zahnmedizin nach neuer Approbationsordnung benötigen keinen Nachweis des regelhaften Studiums. In diesen Fällen ist stattdessen der Nachweis des ersten bzw. zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung zu erbringen.

Hinweis:Im klinischen Studienabschnitt des Studiengangs Medizin findet die Ausbildung an den Studienstandorten Göttingen und Wolfsburg statt. Im dritten bis fünften klinischen Semester verlagert sich für 30 Studierende der Studienort nach Wolfsburg. Nach Abschluss des fünften klinischen Semesters wird die Ausbildung am Studienstandort Göttingen fortgesetzt. Die Zuteilung zu einem der Standorte erfolgt im Rahmen eines fakultätsinternen Zuteilungsverfahrens. Weitere Informationen

Für den Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen/erste Prüfung)
Wenn Sie bereits in diesem Studiengang eingeschrieben waren und das Studium an der Universität Göttingen fortsetzen möchten, ist keine Anrechnungsbescheinigung erforderlich. Kontaktieren Sie in diesem Fall aber die Juristische Fakultät, um die "Bescheinigung zur Immatrikulation (PDF)" zeichnen zu lassen. Diese wird mit Ihren Unterlagen zur Immatrikulation benötigt.

Bewerbung und Einschreibung

Zusätzlich müssen Sie im Bewerbung- und Einschreibungsportal der Universität Göttingen einen Antrag für das gewünschte Fachsemester stellen.

Bei zulassungsbeschränkten Fächern muss dies innerhalb der Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli für einen Studienbeginn im Wintersemester und 1. Dezember bis 15. Januar für einen Studienbeginn im Sommersemester) erfolgen.

Ob Sie sich für das gewünschte Semester bewerben müssen (zulassungsbeschränkt), erfahren Sie auf den Fächerseiten in der Liste der Studienfächer von A-Z.

Anleitungen

Weitere Informationen zum Fachwechsel