Krankheitsbedingtes Fernbleiben von der Prüfung / Verlängerung der Abgabefrist einer schriftlichen Modulprüfung oder Abschlussarbeit
Wenn Sie als Studierende*r im Zusammenhang mit einer Prüfung den Rücktritt von einer Prüfung oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit anzeigen möchten, richtet sich die Vorgehensweise nach der Art der Prüfung:
1. Bei Rücktritt oder Versäumnis von einer Klausur oder mündlichen Prüfung
Sofern Sie sich aufgrund von Fristablauf nicht mehr von der Prüfung abmelden können, ist im Prüfungsamt unverzüglich, d. h. innerhalb von drei Werktagen, ein ärztliches Attest unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung einzureichen. Lassen Sie sich dafür beim Arztbesuch den "Papierausdruck für die eigenen Unterlagen" mitgeben. Dieser Papierausdruck ist nach wie vor notwendig, da die Universität für Studierende bei den Krankenkassen keine elektronischen Krankmeldungen abrufen kann. Scans oder Zusammenfassungen aus Krankenkassen-Apps werden nicht akzeptiert.
- Loggen Sie sich in eCampus ein und rufen unter der Registerkarte "Weitere Dienste" die Formulare des Prüfungsamts auf. Wählen Sie dann "Erkrankung - Rücktritt von Prüfungsleistungen" aus.
- Füllen Sie das Formular aus, laden einen Scan Ihres Attests (die obere Hälfte, d.h. ohne Diagnose) hoch und klicken auf "Senden". Das Original des Attests ist aufzubewahren und erst nach Aufforderung durch das Prüfungsamt vorzulegen.
Der Antrag geht nun bei der*dem für das betreffende Fach zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt ein. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird Ihre Krankmeldung bei Ihrer Prüfungsanmeldung hinterlegt, so dass die Nicht-Teilnahme nicht als Fehlversuch zählt. Die Entscheidung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
Nähere Informationen zur Nutzung des Erkrankungsformulars finden Sie unter diesem Wiki-Link.
2. Verlängerung der Abgabefrist einer schriftlichen Modulprüfung oder Abschlussarbeit
a) aufgrund einer Erkrankung oder aus sachlichem Grund
- Loggen Sie sich in eCampus ein und rufen unter der Registerkarte "Weitere Dienste" die Formulare des Prüfungsamts auf. Wählen Sie dann „Fristverlängerung Abschlussarbeiten (alle) und schriftl. Prüfungsleistungen (nur Jura, Theologie, Sowi und Phil), z.B. bei Erkrankung“, aus.
- Füllen Sie das Formular aus, laden einen Scan Ihres Attests (die obere Hälfte, d.h. ohne Diagnose) bzw., bei sachlichem Grund, des entsprechenden Nachweises (z.B. E-Mail von Prüfenden) hoch und klicken auf "Senden". Handelt es sich um eine Krankmeldung, so ist das Original des Attests aufzubewahren und erst nach Aufforderung durch das Prüfungsamt vorzulegen.
- Bitte beachten Sie, dass Prüfende nur bei Abschussarbeiten über die Verlängerung eine automatische Benachrichtigung erhalten, nicht aber bei Modulprüfungen. Betrifft Ihre Verlängerung also eine schriftliche Modulprüfung, so informieren Sie Ihre*n Prüfer*in bitte über den neuen Abgabetermin.
b) bei Blockpraktikum im Master of Education in einem Fach der Philosophischen Fakultät
- Bei Absolvierung eines Blockpraktikums haben Studierende des Master of Education einen Anspruch auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von schriftlichen Prüfungsleistungen.
- Der Anspruch ergibt sich aus § 5 Abs. 5 der Prüfungs- und Studienordnung für den Master of Education. Demzufolge verlängert sich die Bearbeitungszeit einer Modulprüfung in diesem Studiengang nach Anzeige des Prüflings entsprechend dem Anteil eines Blockpraktikums an Schulen, der in diese Bearbeitungszeit fällt. Hierzu muss die Dauer und die Teilnahme an dem Blockpraktikum nachgewiesen werden. Dies gilt nicht für Klausuren, mündliche Prüfungsformen (einschließlich lehrveranstaltungsbegleitender mündlicher Teilleistungen), im Verlauf einer Lehrveranstaltung zu erbringende Leistungen in Text- oder Schriftform oder die Masterarbeit.
- Zur Beantragung einer Verlängerung loggen Sie sich im eCampus ein und rufen unter der Registerkarte "Weitere Dienste" die Formulare des Prüfungsamts auf. Wählen Sie dann „Fristverlängerung Abschlussarbeiten (alle) und schriftl. Prüfungsleistungen (nur Jura, Theologie, Sowi und Phil), z.B. bei Erkrankung“ aus und laden dort eine Bescheinigung von Herrn Dr. Jörg Behrendt (ZEWIL) hoch. In der Philosophischen Fakultät werden Verlängerungen für Module in diesen Fächern bearbeitet: Chinesisch als Fremdsprache, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Griechisch, Latein, Philosophie, Russisch, Spanisch, Werte und Normen.
- Bitte beachten Sie, dass Prüfende über die praktikumsbedingte Verlängerung keine automatische Benachrichtigung erhalten. Informieren Sie daher bitte Ihre*n Prüfer*in über den neuen Abgabetermin.