Juristische Fakultät · Georg-August-Universität Göttingen

Schwerpunkt-
bereichsstudium

Wir bieten neun Schwerpunktbereiche an, die eine individuelle fachliche Profilbildung im Studium ermöglichen und ausgewählte Themen aus Wissenschaft, Praxis und Rechtspolitik vertiefen.

Schwerpunktbild

Allgemeine Informationen

Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der Pflichtfächer und der Spezialisierung im gewählten Schwerpunktbereich.

Die Schwerpunktbereichsprüfung macht einen Anteil von 30% an der Gesamtnote der ersten Prüfung aus und wird studienbegleitend abgenommen, es findet also keine Blockprüfung am Ende des Schwerpunktbereichsstudiums statt.

Zugangsvoraussetzungen

  • Einschreibung im Studiengang Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen
  • Bestandene Zwischenprüfung
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer vorbereitenden Lehrveranstaltung („Probeseminar“) gem. § 4a Abs. 3 S 1 NJAG, § 9 Abs. 1 S. 1 lit.c) S. 2 Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SchwPrO)

Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung & Anmeldung

Inhalt und Ablauf der Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erstreckt sich auf den von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung mit zwei Prüfungsgesprächen, die als erste Prüfungsleistung abzulegen ist und einer Studienarbeit und deren Verteidigung im Rahmen eines Seminars.

Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt pro Prüfling und Prüfungsgespräch 12 Minuten. Der Prüfungsstoff der mündlichen Prüfung erstreckt sich auf den Veranstaltungsstoff von fünf zuvor besuchten und benannten Lehrveranstaltungen aus dem gewählten Schwerpunktbereich.

Die Studienarbeit umfasst die schriftliche Ausarbeitung eines rechtswissenschaftlichen Themas aus Ihrem gewählten Schwerpunktbereich mit einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen und einem Umfang von 30 Seiten und anschließendem Vortrag und Verteidigung im Rahmen eines Seminars.

Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung

Mit der Anmeldung zur mündlichen Prüfung als erste Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich legen Sie Ihren Schwerpunktbereich verbindlich fest (kein vorgeschaltetes Zulassungsverfahren). Die Prüfungsphase erstreckt sich über die letzten drei Vorlesungswochen des jeweiligen Semesters. Die Anmeldefrist für die mündlichen Prüfungen im Wintersemester läuft vom 01.08.-15.08, für das Sommersemester vom 01.03.-15.03.. Dazu ist zwingend die Anmeldung über Flexnow und der Einreichung eines Online-Formulars zur Angabe der besuchten Vorlesungen (Formular →) notwendig.

Die Anmeldung zur Studienarbeit ist erst nach Erbringung der mündlichen Prüfung möglich. Hierzu ist die Teilnahme an den jeweiligen Seminarvorbesprechungen erforderlich, die in der zweiten und dritten Woche vor Vorlesungsende für das darauffolgende Semester stattfinden. Die Seminarangebote und Vorbesprechungstermine werden im Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben (Vorlesungsverzeichnis →). Die Anmeldung erfolgt über den Lehrstuhl, der das gewünschte Seminar veranstaltet und nach Platzzusage ab Beginn der vorlesungsfreien Zeit über Flexnow.

Alle Schwerpunktbereiche im Überblick


SP 1 Historische und philosophische Grundlagen des Rechts +

Der Schwerpunktbereich 1 hat die historischen, philosophischen und methodischen Grundlagen aller Gebiete des Rechts zum Gegenstand. Das Recht ist von den vielfältigsten politischen, sozialen, kulturellen, historischen und philosophischen Einflüssen geprägt und prägt seinerseits wie nur wenige andere Institutionen nahezu alle Bereiche des menschlichen Lebens. Ein vertieftes Verständnis des Rechts erfordert daher neben dem anwendungsbezogenen Studium der dogmatischen Fächer eine eingehende Beschäftigung mit diesen Bezügen und damit den Grundlagen des Rechts. Das Ziel des Rechtsstudiums ist somit nicht nur der Erwerb positiven Norm- und Applikationswissens, sondern auch die Fähigkeit, dieses Wissen kritisch reflektieren zu können.

In diesem Sinne wendet sich der Schwerpunktbereich an Studierende, die an einem wissenschaftlich vertieften Verständnis des Rechts interessiert sind, das zu herausgehobenen und verantwortungsvollen beruflichen Positionen befähigt, die in besonderem Maße reflektierendes und strategisches Denken erfordern. Das Lehrprogramm ermöglicht ein den eigenen Interessen und Neigungen der Studierenden offenes, nicht durch Massenveranstaltungen geprägtes Vertiefungsstudium.

Erklärtes Ziel des Schwerpunktbereichs ist es, die Fundamente für eine breite Ausbildung im Wirtschaftsrecht zu legen, die in den jeweiligen Wahlbereichen individuell akzentuiert werden können. Wirtschaftsrecht deckt eine breite Palette vielfältigster Probleme einer marktwirtschaftlich verfassten Gesellschaft ab, von Fragen der jeweiligen Rechtsformen (AG, GmbH etc.), deren Finanzierung über solche der Regulierung in verschiedenen Märkten (Börse, Kapitalmärkte, Banken- und Versicherungen, Kartellrecht) bis hin zum öffentlichen Wirtschaftsrecht hin ab.

Aus diesem Grund werden die klassisch wirtschaftsrechtlichen Gebiete des Gesellschaftsrechts mit dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht verbunden. Denn die praktische Erfahrung lehrt, dass privates Wirtschaftsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht selbst bei Spezialisten Kenntnisse in den benachbarten Disziplinen erfordern, so dass gemeinsame Wurzeln vorhanden sind. In den jeweiligen Wahlbereichen können dann die individuellen Neigungen vertieft werden, sei es im klassischen Wirtschaftsrecht (zivilrechtlicher Wahlbereich), sei es im Arbeitsrecht oder im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, das durch die notwendigen Bezüge zum Umweltrecht ergänzt wird. Weitere Veranstaltungen, etwa im Insolvenzrecht, ergänzen das äußerst vielfältige Angebot.

Der Schwerpunktbereich dient der Vertiefung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Zivilverfahrensrechts und bereitet daher in besonderem Maße auf die spätere berufliche Tätigkeit im Bereich des – nationalen wie europäischen - Zivilrechts vor. Er ist daher für alle Studierenden geeignet, die am Zivilrecht, am Zivilverfahrensrecht oder am internationalen Privat- und Verfahrensrecht interessiert sind. Im Rahmen dieses Schwerpunktbereichs besteht die deutschlandweit einzigartige Möglichkeit einer Vertiefung im Familien- und Erbrecht und /oder in der Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung.

Das deutsche Recht bildet den Kern des Schwerpunktbereichs. Darüber hinaus berücksichtigt er die gestiegene Bedeutung der Rechtsberatung und -gestaltung sowie der außergerichtlichen Parteivertretung und Konfliktvermeidung im anwaltlichen Berufsfeld. Auch das deutsche Zivil- und Zivilverfahrensrecht gerät immer stärker unter den Einfluss des europäischen und internationalen Rechts. Deshalb werden sowohl das sich herausbildende europäische Zivil- und Zivilverfahrensrecht als auch rechtsvergleichend die Entwicklungen im Ausland mit einbezogen.

Medien- und Kommunikationsrecht ist ein fächerübergreifender Schwerpunktbereich, der der zunehmenden Bedeutung der Informations- und Mediengesellschaft einerseits, der Konvergenz der Medien (Rundfunk und Fernsehen, Internet, Handy/Telekommunikation) andererseits Rechnung trägt. Der Schwerpunktbereich ist bewusst zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht angesiedelt, da ein hier tätiger Jurist in der Regel zumindest Grundkenntnisse in einem Bereich und vertiefte Kenntnisse in dem jeweiligen anderen Bereich benötigt.

Unterrichtet werden sowohl die nötigen öffentlich-rechtlichen Grundkenntnisse im Rundfunk- und Medienrecht als auch die zivilrechtlichen Fundamente, insbesondere des Urheber- und Vertrags- sowie Haftungsrechts. Darauf bauen Spezialveranstaltungen zum jeweiligen Gebiet auf, sei es Presserecht im zivilrechtlichen Sektor, Kartellrecht der Medien oder Datenschutzrecht im öffentlichen Sektor.

Der Schwerpunktbereich „Internationales und Europäisches Öffentliches Recht“ umfasst das Völkerrecht, das Europarecht, das Internationale Wirtschaftsrecht als einen besonderen Zweig des Völkerrechts sowie das Europäische und das vergleichende Verfassungsrecht.

Neben zentralen Vorlesungen wie Europarecht I und Völkerrecht I, die für ein grundlegendes Verständnis der Materie unabdingbar sind, wird eine Vielzahl an Spezialveranstaltungen, z.T. in englischer Sprache angeboten, durch die der Fremdsprachenschein erworben werden kann und die den Studierenden ermöglichen, das gewonnene Wissen entsprechend ihrer Interessen zu vertiefen und zu erweitern.

Der Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften zielt auf die Vermittlung von besonderen Kenntnissen, die der zunehmenden Spezialisierung, Interdisziplinarität und Internationalisierung in den juristischen Berufen Rechnung trägt. Diese Spezialisierung kommt in der Berufspraxis immer mehr zum Ausdruck, schon heute mit dem Fachanwalt für Strafrecht und in den „klassischen“ Bereichen der Polizei, der Strafjustiz und des Strafvollzuges. Darüber hinaus ist auch an Tätigkeiten im Bereich von Institutionen der Jugendhilfe oder Sozialhilfe im weiteren Sinne, in Ethik- Kommissionen oder an Berufsgerichten für Sachfragen des Medizin- und Biorechts sowie in internationalen Institutionen (insbesondere internationalen Strafgerichtshöfen) zu denken.

Das Schwerpunktstudium bezieht auch Erkenntnisse der Human- und Sozialwissenschaften mit ein. Es dient der theoretischen und praktischen Vertiefung der Kenntnisse im deutschen, ausländischen und internationalen Strafrecht einschließlich seiner Bezugswissenschaften (Kriminologie, Medizin, Psycho- und Sozialwissenschaften).

Der Schwerpunktbereich führt in die gesellschaftlichen und rechtlichen Systeme des Arbeits- und Sozialrechts ein, wobei das Hauptgewicht auf dem Arbeitsrecht liegt. Das Arbeitsrecht strukturiert das Arbeitsleben und damit einen zentralen Bereich der gesellschaftlichen Wirklichkeit, indem es für gegenwärtig fast 40 Millionen erwerbstätige Personen normiert, unter welchen rechtlichen Bedingungen in Deutschland durch arbeitsteiliges Zusammenwirken wirtschaftliche Werte geschaffen und die Erträge verteilt werden. Das Sozialrecht umfasst die Regelungen über die soziale Absicherung bei Lebensrisiken wie Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Unfällen. Beide Rechtsgebiete zielen im Kern darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen

Im Arbeitsrecht werden einzelne Fragen aus dem Individualarbeitsrecht vertieft behandelt sowie die wichtigsten Bereiche des kollektiven Arbeitsrechts vorgestellt. Außerdem wird die in einer globalisierten Wirtschaft immer wichtiger werdende europäische und internationale Dimension des Arbeitsrechts thematisiert. Im Sozialrecht werden neben den allgemeinen Lehren zum Rechtsverhältnis zwischen den Sozialbehörden und dem Bürger die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung eingehend erörtert.

Der Schwerpunktbereich Medizinrecht ist ein fächerübergreifender Schwerpunkt, dessen Reiz nicht zuletzt darin liegt, dass er intradisziplinär sämtliche Rechtsgebiete (Öffentliches Recht, Zivil- und Strafrecht) umfasst und obendrein als einer von ganz wenigen Schwerpunkten interdisziplinär ausgerichtet werden kann. Das Hauptziel dieses Schwerpunktbereichs liegt darin, ein breit angelegtes, auf die Dogmatik, die rechtstatsächlichen und ethischen Grundlagen bezogenes und berufsorientiertes Studium in diesem Gebiet zu ermöglichen.

So werden die zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Gebiete des Medizin- und Biorechts unter Einbeziehung des Sozialrechts verbunden und um das Privatversicherungsrecht und das Datenschutzrecht ergänzt. Hinzu treten Angebote der Medizinischen Fakultät, die es u.a. ermöglichen, den Studierenden neben den rechtlichen auch medizinisch- rechtstatsächliche sowie ethische Grundlagen im medizin- und gesundheitsrechtlichen System näher zu bringen.

Die Öffentliche Gewalt ist in unserem Alltag ständig präsent. Aus modernen Gesellschaften sind staatliche Lenkungen und Leistungen, Interventionen und Infrastrukturmaßnahmen nicht wegzudenken. Was der Staat auf diesen Feldern darf und muss, ist Gegenstand des Öffentlichen Rechts.

Der Schwerpunktbereich 9 dient der Vertiefung des Studiums auf Gebieten des Öffentlichen Rechts. Er will alle Studierenden mit Neigungen zum Öffentlichen Recht ansprechen. Das Lehrangebot ist breit angelegt und erlaubt sowohl eine verwaltungsrechtliche als auch staats- und verfassungsrechtliche Spezialisierung. Innerhalb des Verwaltungsrechts können unterschiedliche Akzente (z.B. im Wirtschaftsverwaltungsrecht, im Umweltrecht, im Medienrecht, im Migrationsrecht, im Kultur- und Religionsrecht) gesetzt werden. Auch die Europäisierung des Staats- und Verwaltungsrechts wird angesprochen.

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