Lehrveranstaltungen Wintersemester 2024/2025

  • Seminar im SP 1: Sklaverei in Rom, Prof. Dr. Inge Hanewinkel (3 SWS)
    Nach römischer Überzeugung waren alle Menschen von Natur aus frei. Zugleich wurde die Sklaverei von niemandem in Rom ernsthaft in Zweifel gezogen. Diesen Widerspruch, der das gesamte Zivilrecht durchzog, überbrückten die Juristen mit der Konstruktion des Sklaven als „beseelter Sache“ (res animata). Sklaven kamen in einer Vielzahl von Berufen zum Einsatz und wurden nach ihrer Freilassung regelmäßig in das römische Bürgerrecht aufgenommen. Im Zentrum des Seminars steht neben der rechtlichen v.a. die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Sklaverei in Rom und ihres Wandels von der Republik bis in die späte Kaiserzeit.

  • Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte I (Rechtsgeschichte der Antike), Dr. Nikolaus Linder (2 SWS)
    Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Recht der Römischen Antike von den frühesten Anfängen bis zum Gesetzgebungswerk Justinians im 6. Jahrhundert. Sie ist nach Sachthemen gegliedert, denen je eine Stunde gewidmet ist: Wie sah die römische familia aus, welche rechtlichen Fragen waren für sie von Bedeutung? Welche Rolle spielten die Sklaven, welchem Recht unterstanden sie? Was kann man sich unter römischem "Wirtschaftsrecht" vorstellen? Wie stand es mit Kriminalität und Strafrecht? Gab es eine römische "Verfassung"? Wer waren die Akteure des römischen Rechts? Diese und weitere Fragen werden anhand ausgewählter Rechtsfälle besprochen. Rekonstruiert wird das Bild einer Gesellschaft, die wie keine andere auf die organisatorische und symbolische Kraft von Recht setzte. In der Auseinandersetzung mit der historischen Rechtsordnung Roms werden wir uns folgenden Fragen zuwenden: In welchen Punkten stehen wir in der römischen Rechtstradition? Wie hat das römische Recht unsere Vorstellungen von Recht geprägt? Wo und warum gibt es Abweichungen?

  • Kurs: Rechtseinführung für Erasmus-Studierende, Dr. Nikolaus Linder (2 SWS)
    Thema der Lehrveranstaltung sind Besonderheiten von Recht und Rechtsstudium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern: Traditionen, Konzepte, Begrifflichkeiten und Institutionen des deutschen Rechts in transnationaler Perspektive. Ziel ist es, Besonderheiten des hiesigen Rechts zu verstehen, das Verständnis von Recht als transnationales Phänomen zu fördern und sich der Bedeutung von dessen kultureller Dimension zu vergewissern. Die Veranstaltung wendet sich an Rechtsstudierende aus dem Ausland, die im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft studieren.