Nach der Prüfung: Hinweise zu Vorkorrekturen, Notenbekanntgabe, Remonstrationen etc.


Die nachstehenden Hinweise beziehen sich auf sämtliche Leistungen im Rahmen der Zwischenprüfung, der Fortgeschrittenenübungen, der Leistungen zum Nachweis der Schlüsselqualifikationen und der fachspezifischen Fremdsprache. Die jeweils aktuell gültigen Vorgaben entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen des Prüfungsamtes der Fakultät sowie gesonderten Bekanntmachungen des Lehrstuhls vor den Prüfungsterminen. Die nachfolgenden Daten dienen nur einer ersten Orientierung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit:

  • Vorkorrekturen: Bei den vom Lehrstuhl betreuten Klausuren und Hausarbeiten werden grundsätzlich keine Vorkorrekturen durchgeführt. Die Korrekturfristen werden jedoch so gelegt, daß die Noteneingabe in FlexNow planmäßig bis zum Ende des jeweiligen Semesters erfolgen kann. Ausnahmenanfragen haben keine Erfolgsaussichten, wir bitten daher von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.

  • Notenbekanntgabe: Die Bearbeitungszeiten für die Bewertung der Prüfungsleistungen durch die Korrekturassistenzen variieren je nach Prüfungsform, richten sich aber in der Regel nach den üblichen Laufzeiten an der Fakultät. Die Notenbekanntgabe erfolgt über den persönlichen Bereich der Prüflinge in FlexNow. Der Bewertungsbogen samt Votum wird bei elektronisch angefertigten Prüfungsleistungen zeitgleich mit der Notenbekanntgabe über FlexNow freigeschaltet, bei handschriftlich angefertigten Prüfungsleistungen erfolgt die Rückgabe zu einem gesondert angekündigten Termin in Präsenz.

  • Remonstrationen: Sofern Sie gegen die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung vorgehen wollen, empfehlen wir Ihnen zuvor die Lektüre des Aufsatzes "Sinn und Unsinn von Remonstrationen". Darüber hinaus sollten Sie für die formalen Anforderungen den Leitfaden des Prüfungsamtes der Juristischen Fakultät beachten. Bitte bedenken Sie vor Anstregung eines Remonstrationsverfahrens auch die grundsätzliche Möglichkeit der reformatio in peius, also der nachträglichen Herabsetzung der Bewertungsstufe.