Schwerpunktbereichsprüfung: Hinweise zur Anmeldung, Prüfung, Notenbekanntgabe etc.
Die nachstehenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die Prüfungen nach der Schwerpunktbereichsordnung. Die jeweils aktuell gültigen Vorgaben entnehmen Sie bitte der amtlichen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SchwPrO) und den Bekanntmachungen des Prüfungsamtes der Fakultät sowie gesonderten Bekanntmachungen des Lehrstuhls vor den Prüfungsterminen. Die nachfolgenden Daten dienen nur einer ersten Orientierung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit:
- Generell: Der Lehrstuhl bietet je Semester variierende Seminare an, in denen Studienarbeiten verschiedener Schwerpunktbereiche (vgl. § 3 Abs. 1 SchwPrO) sowie vorbereitende Leistungen für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung (vgl. § 4a Abs. 3 S. 1 NJAG; § 9 Abs. 1 S. 1 lit. c) SchwPrO) absolviert werden können.
- Anmeldeverfahren: Voraussetzung zur Anmeldung für das Seminar sowie das zugehörige individuelle Prüfungsmodul in FlexNow (mit Ausnahme der mündlichen Prüfung, s. Hinweis im Infokasten "Mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch)") ist die vorherige Teilnahme an einer Vorbesprechung des Lehrstuhls. Zugehöriger Termin und Modus werden zuvor via Homepage und Aushang angekündigt.
Mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch)Vor Anmeldung zur Studienarbeit muss eine mündliche Prüfung absolviert werden, vgl. § 11 Abs. 1 SchwPrO. Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsgesprächen und wird von einer Prüfungskommission bestehend aus zwei Prüferinnen und Prüfern abgenommen (Doppelprüfung). Die Prüfung findet als Gruppenprüfung mit bis zu fünf Prüflingen statt, die Dauer jedes Prüfungsgesprächs beträgt 12 Minuten je Prüfling. Die mündlichen Prüfungen finden in den letzten drei Vorlesungswochen statt, in Ausnahmefällen auch in der ersten Woche nach Vorlesungsende. Der Prüfungsstoff erstreckt sich auf den Veranstaltungsstoff der fünf von den Prüflingen bei der Anmeldung angegebenen Lehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereichs. Zur mündlichen Prüfung melden Sie sich bitte nach den Vorgaben der Fakultät an.
Studienarbeit (schriftliche Leistung) und Präsentation im Seminar (mündliche Leistung)- Die Studienarbeit ist eine eigens von Ihnen zu erbringende wissenschaftliche, d.h. schriftliche Leistung zu einem seitens des Lehrstuhls vorgegebenen Themas. Mit Ausnahme des Betreuungstermins mit Prof. Duttge – erfolgt ca. eine Woche nach Ausgabedatum und beinhaltet gewöhnlich eine Gliederungsbesprechung – wird es keine inhaltliche Hilfestellung geben. Ein Thementausch ist ausgeschlossen. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Wochen. Das Thema erhalten Sie via Flexnow und wird an Ihrem Ausgabetermin für Sie freigeschaltet. Die Ausgabetermine werden spätestens bei der Vorbesprechung bekanntgegeben.
- Die Arbeit muss in Reinschrift, d. h. grundsätzlich maschinenschriftlich, angefertigt werden. Jedes Blatt ist einseitig in einer gängigen Schriftart mit Serifen (z. B. Times New Roman; keine „narrow“ Schriften) mit Schriftgröße 12 und einem Zeilenabstand von 1,5 zu beschreiben. Der Zeichenabstand muss genügend groß sein. Der Korrekturrand muss mindestens 1/3 der Seite betragen und soll sich auf der rechten Seite befinden.
- Hinsichtlich der Zitierweise wird Ihnen zwar keine konkrete Form vorgeschrieben, gleichwohl erwarten wir von Ihnen die Verwendung einer gängigen (juristischen) Zitierweise. Die Arbeit soll einen Umfang von max. 30 Seiten haben – wobei Inhalts-/Literaturverzeichnis etc. nicht eingerechnet sind – und ist nicht zu unterschreiben.
- Haben Sie Ihre Studienarbeit angefertigt, so müssen Sie diese noch im Seminar mündlich präsentieren. Für Ihren Vortrag ist die Vortragsdauer von 20 Minuten nicht zu überschreiten. Anschließend findet eine Frage- und Diskussionsrunde statt. Dafür müssen bzw. sollen Sie keine Fragen vorgeben bzw. zur Diskussion stellen. Zu jedem Vortrag gehört ein Thesenpapier! Das Thesenpapier enthält die wesentlichen Stichworte und Definitionen, kann auch Graphiken/Tabellen wiedergeben und in Kurzform zentrale Aussagen. Zudem muss es am Ende die zwei bis drei bedeutsamsten Literaturquellen aufweisen. Ansonsten sind Sie in der Geastaltung Ihrer Präsentation frei.
- Beachten Sie zudem bitte die Vorgaben aus dem Memorandum "Hinweise zur Anfertigung einer Seminar-/Studienarbeit" (betrifft auch die mündliche Präsentation).
Vorbereitende LeistungWie bei der Studienarbeit handelt es sich bei der vorbereitenden Leistung um eine eigene wissenschaftliche, d.h. schriftliche Leistung, bei welcher Sie ein vom Lehrstuhl vorgegebenes Thema bearbeiten und im Nachgang mündlich Präsentieren. Hinsichtlich der organisatorischen und formellen Vorgaben gilt das Obige (s. Infokasten "Studienarbeit (schriftliche Leistung) und Präsentation im Seminar (mündliche Leistung)") mit zwei Ausnahmen: Der Umfang Ihrer Ausarbeitung ist bei der vorbereitenden Leistung auf 15 Seiten begrenzt. Zudem findet im Gegensatz zur Studienarbeit kein Betreuungstermin statt. - Notenbekanntgabe: Die Bearbeitungszeiten für die Bewertung der Prüfungsleistungen durch die Prüfenden variieren, wir bitten Sie bei besonderer Dringlichkeit der Notenmitteilung bereits im Rahmen der Vorbesprechung uns hierauf aufmerksam zu machen. Die Notenbekanntgabe erfolgt grundsätzlich über den persönlichen Bereich der Prüflinge in FlexNow, wobei das Gutachten zur Studienarbeit sowie zur mündlichen Prüfung samt Votum zeitgleich mit der Notenbekanntgabe über FlexNow freigeschaltet wird.