GreenGrass, seit 2022
Innovative Nutzung des Grünlands für eine nachhaltige Intensivierung der Landwirtschaft im Landschaftsmaßstab
www.greengrass-project.de
Laufzeit: 2024-2028
Mittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (grant no. 031B1526I)
Teilprojekt Recht
Teilprojektleitung: Prof. Dr. José Martínez
Gesamtkoordination: Prof. Dr. Johannes Isselstein
Projektpartner: Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Georg-August-Universität Göttingen, Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen, Horizont Group GmbH, Humboldt-Universität zu Berlin, Justus-Liebig-Universität Gießen, Universität Hohenheim, Universität zu Köln, Texas Trading GmbH
Beschreibung:
Das inter- und transdisziplinäre, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Programm „Agrarsysteme der Zukunft“ geförderte Forschungsprojekt GreenGrass entwickelt Innovationen für die Bewirtschaftung von Grünland, um Weidetiere aus dem Stall zurück auf die Weide zu bringen und damit einer Entwicklung hin zu stallbasierter Fütterung und Haltung entgegenzuwirken. Im Fokus dieses Projekts steht die Entwicklung von virtuellen Zäunen. Diese sind digitale Weidebegrenzungen ohne physische Zaunlinien. Tiere tragen dafür ein Halsband mit GPS und Steuerung: Nähert sich ein Tier der am Computer oder per App festgelegten Grenze, erhält es ein Warnsignal und bei weiterem Annähern einen milden aversiven Reiz, sodass es zurückweicht. Durch diese Technologie soll es ermöglicht werden, dass Milch- und Fleischrinder ihren Futterbedarf wieder stärker über frisches Gras decken, statt überwiegend im Stall. Ziel ist eine nachhaltigere und tiergerechtere Tierhaltung, die zugleich mit der Bereitstellung der Ökosystemleistungen des Grünlands harmonisiert.
Diese technischen Entwicklungen bewegen sich jedoch nicht in einem rechtsfreien Raum. Das Vorhaben wird vielmehr von Fragen des Tierwohls, der Haftung, des Datenschutzes und des Versicherungsrechts begleitet. Dabei zeigt sich, dass für die erfolgreiche Einführung der Technologien zentrale Rechtsfragen zeitnah zu klären sind. Bereits in der ersten Förderperiode wurden tierschutz- und haftungsrechtliche Aspekte vertieft untersucht. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass tierschutzrechtlichen Anforderungen – abhängig von der konkreten Ausgestaltung und dem Einsatz im Einzelfall – bereits hinreichend Rechnung getragen werden kann, sodass ein pauschaler Verstoß solcher Techniken insbesondere gegen das Tierschutzgesetz nicht angenommen werden kann. Ebenso wurde deutlich, dass die Haftung von Tierhalterinnen und Tierhaltern, die solche Systeme einsetzen, einzelfallabhängig zu beurteilen ist und unter Umständen zu Schwierigkeiten führen kann.
In der zweiten Förderperiode soll daran anknüpfend der Datenschutz stärker in den Fokus rücken: Wie lässt sich der Einsatz der Technik mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbaren, und wie kann eine rechtssichere Datenverarbeitung sowie Datenweitergabe an Dritte gestaltet werden? Ergänzend ist eine rechtsvergleichende Analyse von Rechtsordnungen geplant, die entsprechende Technologien bereits erfolgreich normativ geregelt haben, etwa Schweden oder die Niederlande. Schließlich sind auch versicherungsrechtliche Fragen rund um den Einsatz und die Risikoverteilung dieser Systeme näher zu untersuchen.
Diese rechtswissenschaftliche Analyse soll dazu beitragen, die Innovationskraft digitaler Weidezäune zu stärken, potenzielle rechtliche Hürden frühzeitig zu identifizieren und praxistaugliche, rechtssichere Lösungswege aufzuzeigen.
