Erasmus+ Green Travel bzw. umweltfreundliches Reisen

Umwetlfreundliches Reisen:

Als nachhaltige Verkehrsmittel gelten Auto-Fahrgemeinschaften (ab mind. 3 Personen), Bus, Bahn, oder Fahrrad. Als nicht-nachhaltige Transportmittel gelten Flugzeug und Auto (Individualreise). Sonstige Verkehrsmittel werden durch die Abteilung Göttingen International auf Anfrage geprüft.

Zuschuss (Top up) für Studierendenmobilität Studium (SMS) oder Praktikum (SMP):

Projekt 2024

Antrag Reisetage bei Nutzung emissionsarmer Verkehrsmittel

Studierende haben die Möglichkeit bei Nutzung eines emissionsarmen Reisemittels eine Förderung von bis zu zusätzlich 6 Reisetagen gestaffelt nach dem EU Distance Band zu beantragen. Eine entsprechende Antragstellung ist nach Aufforderung und innerhalb der vorgegebenen Frist möglich. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Für die Berechnung der einfachen Entfernung gilt der EU Distance Calculator. Ausgangsort ist immer Göttingen.

Antrag von bis zu 2 Reisetage bei nicht-umweltfreundlichen Reisen und einer Entfernung ab 2000 oder mehr km von Ausgangsort bis Zielort

Studierende, die nicht emissionsarm reisen, jedoch eine Distanz von 2000 oder mehr km von Göttingen bis zum Zielort zurücklegen müssen, können einen (begründeten) Bedarf von bis zu 2 Reisetagen anmelden. Nach Aufforderung kann die betreffende Zielgruppe innerhalb der vorgegebenen Frist einen entsprechenden Antrag stellen. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Für die Berechnung der einfachen Entfernung gilt der EU Distance Calculator. Ausgangsort ist immer Göttingen.

Tabelle Projekt 2024 Green Travel

Allgemeine Informationen

Mit der Erasmus+ KA 131 Bewerbung für einen Studien- bzw. Praxisaufenthalt erfolgte eine erste Abfrage zum umweltfreundlichen Reisen. Diese erfüllt den Zweck einer ersten Bedarfsermittlung und ist nicht der Antrag. Die Abteilung Göttingen International versendet an alle nominierten Studierenden im Laufe des weiteren Verfahrens Informationen (inkl. Online-Link) zur Antragsstellung. Nur fristgerecht und über das Mobilitätsportal übermittelte Anträge können berücksichtigt werden. Die Belege (z.B. Zugticket, Busfahrkarte usw.) sind eigenverantwortlich fünf Jahre nach Abschluss der Mobilität aufzubewahren. Auf Verlangen der Universität Göttingen sind die Nachweise z.B. im Rahmen einer möglichen Prüfung (Stichprobe, externes Audit) vorzulegen. Bei Nichtvorlage kann die Sonderförderung zurückgefordert werden.

Weitere Informationen:

Umweltfreundliches Reisen:

Hochschulpersonal kann im Projekt 2023 eine zusätzliche Förderung (Top up Green Travel) bei Nutzung eines emissionsarmen Verkehrsmittel beantragen. Hierzu zählen Auto-Fahrgemeinschaften ab mind. 3 Personen, Bus, Bahn oder Fahrrad.

Top up – finanzielle Förderung:

Lehrenden (STA)- oder Personalmobilität (STT):

  • 30 EUR - 80 EUR höherer Satz inkludiert in der Fahrtkostenpauschale und in Abhängigkeit von der Entfernung

Distanz_GreenMobility


Was ist zu tun?

Bitte geben Sie mit der Bewerbung bereits das Transportmittel Ihrer Wahl an. Bei erfolgreicher Bewerbung und Einreichung eines entsprechenden Dienstreiseantrages, der im Prinzip die Nutzung des gewählten Transportmittels bestätigt, können Sie für das Top up vorgemerkt werden. Die zusätzliche Förderung wird in der Fördervereinbarung vermerkt.

Kontakt:

Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan

E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
Telefon: + 49 (0)551 39 21330
DE V Finanziert von der Europäischen Union_LOGO