Verantwortlichkeit und Haftung von Einzelpersonen
Universitätsmitglieder und -angehörige, die für Lehr- oder Forschungszwecke international agieren, müssen dies verantwortungsvoll tun.
Sie müssen sich an ethische Grundsätze, Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und den rechtlichen Rahmen halten.
Forschende tragen eine besondere Verantwortung für die rechtmäßige und sichere Durchführung internationaler Kooperationen. Bei Verstößen gegen einschlägige Vorschriften (z. B. Exportkontroll-/Sanktionsrecht, Datenschutzrecht, Nagoya-Compliance etc.), können – je nach Einzelfall – dienst-/arbeitsrechtliche, ordnungswidrigkeiten- und strafrechtliche Folgen eintreten. Die Stiftungsuniversität Göttingen und ihre Fachabteilungen unterstützten durch Beratung und Verfahren. Die Einhaltung der Vorgaben bleibt jedoch einzelfallbezogen durch die Forschenden in erster Linie sicherzustellen.
Bestimmte Güter, Software und Technologie sowie deren Überlassung/Übertragung (einschließlich digitaler Bereitstellung) können exportkontroll- oder sanktionsrechtlich beschränkt oder genehmigungspflichtig sein. Das gilt insbesondere bei gelisteten Dual-Use-Positionen oder bei sanktionsrechtlichen Bereitstellungsverboten. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (z. B. Zugriffsbeschränkungen, Genehmigung, BAFA-Abstimmung etc.), ist einzelfallbezogen zu prüfen.
Da Verstöße nicht selten ein mit schweren Strafen bewehrtes Verhalten darstellen, empfehlen wir allen Forschenden an der Universität, frühzeitig die zuständigen Fachabteilungen einzubeziehen, sowie die Beachtung universitärer Verfahren und Prozesse und die Lektüre der Exportkontrollverordnungen und der EU Sanktionsliste sowie, wenn zutreffend, des Nagoya-Protokolls (ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der den Zugang zu den sog. genetischen Ressourcen sowie deren Nutzung und einen damit verbundenen gerechten Vorteilsausgleich gegenüber dem Geberland regelt).
Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) betont persönliche Verantwortlichkeit. Zum Beispiel hat eine gemeinsame wissenschaftliche Kommission, die von der DFG und Leopoldina eingesetzt wurde, Empfehlungen für die Forschungssicherheit in der internationalen Zusammenarbeit veröffentlicht, denn "in nahezu allen Wissenschaftsgebieten können Forschungsergebnisse, die große Chancen eröffnen, auch missbraucht werden". In Übereinstimmung mit den Leitlinien der DFG für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis betonen die Empfehlungen die "besondere ethische Verantwortung der Forschenden, die aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung eine persönliche Entscheidung über das bei ihrer Forschung Verantwortbare treffen können und auch müssen".
Die Universität hat mit der „Richtlinie zur Prävention von und zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt der Georg-August-Universität Göttingen einschließlich der Universitätsmedizin Göttingen“ und der „Richtlinie zur Prävention von und zum Schutz vor Diskriminierung der Georg-August-Universität Göttingen“ verbindliche Grundlagen für eine von sexualisierter Gewalt und Diskriminierung freie Lehr-, Lern-, Forschungs- und Arbeitskultur geschaffen. Universitätsangehörige und auch Gäste müssen bei Diskriminierung und Benachteiligung von internationalen Studierenden und/oder Kolleg*innen sowie bei sexualisierter Belästigung und Gewalt mit Sanktionen rechnen. Auch der DAAD betont in seiner Diversitätsagenda „Wandel durch Vielfalt und Teilhabe“ Diskriminierungsfreiheit als wesentliche Zielsetzung.
Der Inhalt der Fürsorgepflicht der Stiftungsuniversität Göttingen Universität als Dienstherr / Arbeitgeberin - geltend im Rahmen einer dienstlich veranlassten Tätigkeit im Ausland für alle Personen, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Beamtenverhältnis zur Universität Göttingen stehen (z.B. Sozialversicherungen, Unfallversicherungen, reisemedizinische Beratung, Notfallmanagement) - kann hier eingesehen werden.
Universitätsmitglieder in Führungspositionen haben zusätzliche Verantwortlichkeiten gegenüber ihrem Team:
- Sorgen Sie für eine Anleitung Ihrer Mitarbeitenden und Studierenden sowie individuell angepasste technische Unterstützung zu Daten- und digitaler Sicherheit, um den Diebstahl von Daten und Überwachungsrisiken zu vermeiden.
- Erstellen Sie ein Notfallverfahren, um beispielsweise mit Fällen Gefährdung, Inhaftierung oder Verschwinden im Ausland umzugehen.
- Stellen Sie ein Bewusstsein unter Ihren Studierenden und Mitarbeitenden dafür her, wie repressive Umgebungen das akademische Freiheitsrecht beeinflussen können.
Bei Fragen wenden Sie sich an: international@uni-goettingen.de