Überleitungsvorschriften/Neue SPB-Ordnung
Liebe Studierende,
mittlerweile ist die neue Schwerpunktbereichsprüfungsordnung im Fakultätsrat mit einer angepassten und weitreichenden Übergangsregelung beschlossen worden und geht nun in das letzte Genehmigungsverfahren.
Für Studierende, die ihr Schwerpunktstudium noch nicht begonnen haben, besteht die Möglichkeit in einer Übergangszeit für die Anwendung der bisher geltenden SPB-Ordnung zu optieren und die Prüfung nach den bisher geltenden Regelungen zu absolvieren. Dazu müssen sich Studierende bis spätestens 31.3.2025 für die Schwerpunktbereichsprüfung nach altem Recht (SchwPrO, Neufassung v. 05.10.2012) im Prüfungsverwaltungssystem Flexnow angemeldet haben und eine Studien- oder Seminararbeit für ein Seminar im Wintersemester 2024/25 oder Sommersemester 2025 anfertigen und fristgemäß abgeben. Wird die Studien- oder Seminararbeit nicht fristgerecht abgegeben, ist die Schwerpunktbereichsprüfung nach der neuen Ordnung (SchwPrO 2024) abzulegen.
Bitte beachten Sie: Eine Studien- oder Seminararbeit nach altem Recht (Neufassung v. 05.10.2012) die nicht fristgerecht oder ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 16 Abs. 2 bis 5 SchwPrO nicht abgegeben wird, führt auch, wenn der Abbruch dieses Prüfungsversuches den zwingenden Wechsel in die Schwerpunktbereichsprüfung nach neuem Recht (SchwPrO 2024) zur Folge hat (§§ 25 Abs. 1, 26 S. 2 SchwPrO 2024) ), dazu, dass ein Prüfungsversuch angerechnet wird.
Wer die SPB-Prüfung ab dem Wintersemester 2024/25 hingegen nach der neuen Ordnung absolvieren möchte, meldet sich im Prüfungsverwaltungssystem Flexnow zur SPB-Prüfung nach der neuen Prüfungsordnung an und erbringt dementsprechend seine erste SPB-Leistung im Rahmen der mündlichen Doppelprüfung.
Über das weitere Verfahren werden wie Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Studienbüro/Prüfungsamt